Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Allgemeine Bedingungen
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, inklusive Lieferungen, Leistungen und Angebote, zwischen adeor medical AG (ADEOR) und dem Kunden. Besondere Bedingungen, Änderungen und Nebenabreden sind für ADEOR nur verbindlich, wenn ADEOR sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nicht verbindlich, auch wenn sie dessen Anfrage oder Bestellung zugrunde gelegt werden.

2 Preise, Angebote & Vertragsabschlüsse
Die Konditionen, inklusive Preise, für die von ADEOR angebotenen Waren und Leistungen sind freibleibend und unverbindlich. ADEOR behält sich vor zumutbare technische Änderungen durchzuführen. Mit der Bestellung, entweder per Unterschrift des ADEOR Angebotes oder per separater Bestellung/Auftrag, erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Zum rechtswirksamen Vertragsabschluss bedarf es immer der schriftlichen Bestätigung durch ADEOR oder des Versandes der Ware oder der Erbringung der Leistung durch ADEOR. Für den exakten Umfang der Lieferung oder Leistung ist der Inhalt der Auftragsbestätigung von ADEOR ausschlaggebend.

3 Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
Rechnungen von ADEOR sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu bezahlen oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Dies gilt, außer für den Fall, dass zwischen dem Kunden und ADEOR etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Rechnungsbeträge sind komplett auszugleichen. Ratenzahlungen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch ADEOR erfolgen. Transaktionskosten, inklusive Bankgebühren, sind vom Kunden zu zahlen. ADEOR behält sich das Recht vor, nach entsprechender Mahnung, Verzugszinsen in gesetzlich geregelter Höhe zu erheben. ADEOR akzeptiert eine Aufrechnung von Forderungen nur, wenn diese unbestritten, von ADEOR schriftlich akzeptiert oder rechtsgültig sind. Das Eigentum an gelieferter Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden auf diesen über.

4 Lieferbedingungen & Umtausch
Angaben von ADEOR hinsichtlich Lieferzeit oder Lieferterminen erfolgen nach bestem Wissen, allerdings ohne Gewähr. Die von ADEOR genannten Lieferzeiten sind unverbindlich, da es sich bei den Produkten um speziell für den Kunden angefertigte Waren handelt. Sollte es zu Verzögerungen kommen wird ADEOR den Kunden über die zu erwartende Lieferverzögerung in Kenntnis setzen, ADEOR gerät bei umgehender Information über den neuen Liefertermin nicht in Verzug. ADEOR haftet nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit. ADEOR ist für den Versand der Ware verantwortlich. Mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Beanstandungen von offenen Mängeln müssen unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen schriftlich angezeigt werden. ADEOR behält sich das Recht auf Teillieferungen vor.

5 Gewährleistung & Garantie
ADEOR gewährt eine Garantie von 2 Jahren für alle Material- und Herstellungsfehler auf alle verkauften Neuwaren, außer ein anderer Zeitraum wurde schriftlich zwischen ADEOR und dem Kunden vereinbart. Diese Garantie gilt weder für Gebraucht- oder Demonstrationsgeräte noch für Gebrauchs- oder Verbrauchsmaterialien sowie Verschleißteile. ADEOR kann je nach Fall entscheiden, ob eine kostenlose Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durchgeführt wird. Diese Garantie umfasst alle Gewährleistungs- und Garantiepflichten von ADEOR. ADEOR haftet nicht für Schäden, inklusive Folgeschäden. die nicht an der ADEOR Lieferung selbst entstanden sind. ADEOR haftet ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn oder andere Vermögensschäden des Kunden. Die Haftung wird auf vorhersehbare Folgeschäden beschränkt.

6 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Gerichtsstand für die Geschäftsbeziehungen mit Vollkaufleuten ist München in Deutschland. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7 Händlerpflichten in Bezug auf die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR)
ADEOR nimmt die Stellung eines Herstellers nach Verordnung (EU) 2017/745 bzw. Richtlinie 93/42/EWG für Medizinprodukte ein. Die im folgenden beschriebenen Händlerpflichten gelten immer dann, wenn der Kunde die Stellung eines Händlers nach Verordnung (EU) 2017/745 einnimmt. Der Händler verpflichtet sich, die an ihn als Händler gerichteten Händlerpflichten nach Art. 14 Verordnung (EU) 2017/745 einzuhalten. Der Händler verpflichtet sich bei der Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt, die im Rahmen seiner Tätigkeiten geltenden Anforderungen mit der gebührenden Sorgfalt zu berücksichtigen (Artikel 14, Absatz 1). Ist der Händler der Auffassung oder hat er Grund zu der Annahme, dass ein Produkt nicht den Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 (Artikel 14 Absatz 2) entspricht, darf er das betroffene Produkt nicht auf dem Markt bereitstellen, bevor die Konformität des Produkts hergestellt ist; in diesem Fall informiert er ADEOR unverzüglich (Artikel 14, Absatz 2). Der Kunde/Händler verpflichtet sich, die folgenden durch ADEOR vorgegebenen Lagerungs- und Transportbedingungen einzuhalten (Artikel 14, Absatz 3):
- Temperatur: -20 °C bis +55 °C
- Luftfeuchtigkeit: Der Händler arbeitet mit ADEOR sowie mit den zuständigen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass bei Bedarf die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität des Produkts herzustellen, es vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen (Artikel 14, Absatz 4). Händler, denen Beschwerden und Berichte seitens Angehöriger der Gesundheitsberufe, der Patienten oder Anwender über mutmaßliche Vorkommnisse im Zusammenhang mit einem Produkt, das sie bereitgestellt haben, zugehen, leiten diese unverzüglich an ADEOR weiter. Der Händler führt ein Register der Beschwerden, der nichtkonformen Produkte und der Rückrufe und Rücknahmen, und hält ADEOR über diese Überwachungsmaßnahme auf dem Laufenden und stellt ADEOR auf dessen Ersuchen alle Informationen zur Verfügung (Artikel 14, Absatz 5). Der Händler händigt der zuständigen Behörde auf Ersuchen alle Informationen und Unterlagen aus, die ihm vorliegen und die für den Nachweis der Konformität eines Produkts erforderlich sind (Artikel 14, Absatz 6). Der Händler arbeitet mit dem ADEOR zusammen, um über 10 Jahre und im Falle von implantierbaren Medizinprodukten 15 Jahre nach letztmaligem Inverkehrbringen ein angemessenes Niveau der Rückverfolgbarkeit von Produkten zu erreichen (Artikel 25). Diese Regelung hat auch in dem Falle Fortbestand, in dem der Händler den Betrieb eingestellt hat oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für den Fall, dass es sich um implantierbare Produkte der Klasse III handelt, gilt darüber hinaus Folgendes Der Kunde/Händler erfasst und speichert, vorzugsweise elektronisch, die UDI der Produkte, die er abgegeben oder bezogen hat (Artikel 27, Absatz 8 und 9).

8 Sonstiges
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht beeinträchtigt sein.

Februar 2022